Handwerker
Handwerk im Mittelpunkt
Die Handwerkskunst vergangener Zeiten
Bei uns steht das Handwerk im Mittelpunkt – eine Kunst, die im digitalen Zeitalter oft in Vergessenheit gerät. Uns liegt besonders am Herzen, dass das Ausüben und Präsentieren der Handwerkskünste im Vordergrund stehen, nicht der Verkauf von Waren. Wir möchten, dass Marktbesucher, insbesondere Kinder, selbst Hand anlegen können und das Handwerk aus einer neuen Perspektive erleben. Ob das Behauen eines Steins beim Steinmetz oder das Schreiben mit Feder beim Kalligraphieren – Kreativität ist gefragt!
Aktuell suchen wir besonders nach Maurern, Sattlern, Tischlern, Modisten, Küfern, Wagnern, Zimmerleuten und Köhlern. Aber auch wenn Ihr Handwerk hier nicht aufgelistet ist, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind offen für eine Vielzahl historischer Handwerke, solange sie vor der großen Industrialisierung zu Beginn des 20. Jahrhunderts, also vor der Elektrifizierung, ausgeübt wurden.
Gebühren / Anmeldung
Standgebühren
- Stand à 2 Meter > pro Stand CHF 30.00
- Stand à 4 Meter > pro Stand CHF 50.00
- Pauschale für Strom und Wasser > CHF 20.00
Marktstand à 2m


Markstand à 4m


Platzgebühren
Platzgebühren werden anhand des Umsatzes berechnet.
- Umsatz bis CHF 600.00 > keine Platzgebühr
- Umsatz CHF 601.00 bis CHF 1200.00 > CHF 90.00
- Umsatz höher als CHF 1201.00 > CHF 180.00
Bei Verpflegungsständen erlauben wir uns, 10 % des Umsatzes, mindestens CHF 180.00, als Platzgebühr anzurechnen.
Hinweis: Die Stand- und Platzgebühren helfen uns, den Markt im nächsten Jahr wieder zu veranstalten. Wir danken Ihnen deshalb für eine ehrliche Angabe Ihres Umsatzes.
Umtriebsgebühr
Der Markt findet bei jeder Witterung (ausser bei Sturm) statt.
Mit der Teilnahmebestätigung verpflichten Sie sich zur Anwesenheit. Bei Verhinderung informieren Sie uns bitte umgehend mit Angabe des Grundes.
Abmeldungen nach dem 20. September verursachen eine Gebühr von CHF 50.00.
Davon ausgenommen sind unvorhersehbare Gründe wie Krankheit, Unfall, Todesfälle, etc.
Sie haben Fragen?
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freunde historisches Handwerk
Andrea Vogel-Wendel
Regeln und Qualitätssicherung
Alles auf einen Blick.
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Marktreglement der Stadt Bremgarten
Der Stadtrat hat das Markreglement gestützt auf die Bestimmungen des Gemeindegesetzes vom 19. Dezember 1978 und das Gesetz über den Markt- und Hausierverkehr vom 13. März 1879 erlassen.